Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Planungs- und Zeichnungsleistungen der ArkoTeam GmbH, Remetschwil AG (nachfolgend «ArkoTeam»). Sie sind Bestandteil jeder Offerte und jedes Auftrags, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen der Auftraggeberschaft gelten nur, wenn ArkoTeam sie schriftlich anerkennt. Im Widerspruchsfall gehen die Bestimmungen der schriftlichen Offerte diesen AGB vor.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Offerten von ArkoTeam sind, sofern nicht anders vermerkt, während 30 Tagen gültig. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Offerte durch die Auftraggeberschaft zustande; die Bestätigung per E-Mail genügt.
Massgebend für den Leistungsumfang sind die in der Offerte beschriebenen Leistungen und Phasen. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, gelten als nicht vereinbart.
3. Leistungen und Phasen
Die Leistungen richten sich nach der Leistungsgliederung der Ordnung SIA 102. Vereinbart werden einzelne Teilleistungen oder die durchgehende Planung — von der Aufnahme des Bestands über die Baueingabe bis zur Ausführungsplanung.
ArkoTeam erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Baukunde und im vereinbarten CAD-Standard der Auftraggeberschaft. Die Lieferung erfolgt in den vereinbarten Formaten, üblicherweise als PDF, DXF oder DWG.
4. Mitwirkung der Auftraggeberschaft
Die Auftraggeberschaft stellt die für die Bearbeitung nötigen Grundlagen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung — insbesondere bestehende Pläne, Vermessungsdaten, Gutachten sowie behördliche Auflagen.
Für Aufnahmen vor Ort gewährt sie den Zugang zum Objekt und bezeichnet eine ansprechbare Kontaktperson. Verzögerungen, die auf fehlende Grundlagen, verspätete Entscheide oder verweigerten Zugang zurückgehen, verlängern die vereinbarten Termine entsprechend.
ArkoTeam darf sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Grundlagen verlassen und schuldet keine eigene Überprüfung, soweit deren Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt ist.
5. Termine
Termine werden in der Offerte oder im Verlauf des Auftrags schriftlich vereinbart und von ArkoTeam verbindlich zugesagt. Sie setzen voraus, dass die Mitwirkungspflichten nach Ziffer 4 erfüllt sind.
Höhere Gewalt, behördliche Verzögerungen sowie Änderungen des Leistungsumfangs berechtigen zu einer angemessenen Anpassung der Termine.
6. Honorar
Das Honorar richtet sich nach der Offerte — als Pauschale, nach Aufwand oder in Kombination. Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nach Aufwand abgerechnete Leistungen werden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet. Auslagen — namentlich Reisekosten, Plandruck und Behördengebühren — werden nach effektivem Aufwand weiterverrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich in der Pauschale enthalten sind.
7. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Die weitere Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Phase.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt.
Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich die Auftraggeberschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet. ArkoTeam ist berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungseingang einzustellen; daraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zu ihren Lasten.
8. Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungswünsche der Auftraggeberschaft sowie Änderungen der Grundlagen, behördlicher Auflagen oder des Projektumfangs werden als Zusatzleistungen nach Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird.
ArkoTeam informiert vor Ausführung über den zu erwartenden Mehraufwand und dessen Auswirkung auf die Termine.
9. Prüfung der Unterlagen
Die Auftraggeberschaft prüft die gelieferten Unterlagen nach Erhalt und meldet allfällige Mängel innert angemessener Frist schriftlich. Rechtzeitig gemeldete Mängel behebt ArkoTeam unentgeltlich.
Der Einsatz der Unterlagen für die Ausführung gilt als Freigabe des jeweiligen Standes.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an allen von ArkoTeam erstellten Plänen, Zeichnungen, Modellen und Dateien verbleibt bei ArkoTeam.
Mit vollständiger Bezahlung des Honorars erhält die Auftraggeberschaft das Recht, die gelieferten Unterlagen für den vereinbarten Zweck zu nutzen: für die einmalige Ausführung des betreffenden Objekts sowie für dessen Betrieb, Unterhalt, Umbau und Verkauf.
Die Weitergabe der Unterlagen an die am Projekt Beteiligten — Behörden, Bauleitung, Unternehmer, Fachplanerinnen und Fachplaner sowie die Käuferschaft — ist im Rahmen dieses Zwecks zulässig.
Nicht eingeschlossen sind die Verwendung für weitere Bauvorhaben und Wiederholungsbauten sowie die Weitergabe an Dritte zur eigenständigen wirtschaftlichen Verwertung. Eine solche Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von ArkoTeam und wird gesondert entschädigt.
Vor vollständiger Bezahlung gelieferte Unterlagen dürfen nicht zur Ausführung verwendet werden.
ArkoTeam ist berechtigt, das Projekt unter Nennung der eigenen Beteiligung zu Referenzzwecken abzubilden, sofern die Auftraggeberschaft dem nicht schriftlich widerspricht.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich und geben sie nur an die am Projekt Beteiligten weiter.
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung und dem Schweizer Datenschutzgesetz.
12. Haftung
ArkoTeam haftet für Schäden, die sie schuldhaft verursacht, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — auf den Betrag des vereinbarten Honorars des betreffenden Auftrags beschränkt.
Nicht ausgeschlossen wird die Haftung für Personenschäden sowie für grobe Fahrlässigkeit und Absicht.
Keine Haftung besteht für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Grundlagen der Auftraggeberschaft, für Änderungen an den Unterlagen durch Dritte sowie für die Ausführung auf der Baustelle, soweit ArkoTeam nicht ausdrücklich mit der Bauleitung beauftragt ist.
13. Aufbewahrung
ArkoTeam bewahrt die Projektunterlagen während zehn Jahren nach Abschluss des Auftrags auf und stellt der Auftraggeberschaft auf Wunsch Kopien gegen Aufwandsentschädigung zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
14. Beendigung
Der Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen sowie getätigte Auslagen sind in jedem Fall zu vergüten. Erfolgt die Beendigung zur Unzeit, bleibt der Anspruch auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens vorbehalten.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der ArkoTeam GmbH in Remetschwil AG, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
ArkoTeam kann diese AGB anpassen. Für laufende Aufträge gilt die bei Vertragsabschluss veröffentlichte Fassung.